Kein Anspruch auf eine Schlussbesprechung nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens im Verlauf einer Umsatzsteuersonderprüfung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum13.04.2026
- AktenzeichenV B 64/25
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob jemand Anspruch auf eine Schlussbesprechung hat, nachdem ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde und eine spezielle Umsatzsteuersonderprüfung läuft. Das Gericht entschied, dass eine Schlussbesprechung nur dann stattfinden muss, wenn es keine wichtigen Änderungen in den Steuerunterlagen gibt oder die betroffene Person darauf verzichtet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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