Hinzurechnung von Entgelt für DDR-Wasserbezugsrecht
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum26.02.2026
- AktenzeichenIV R 26/23
In diesem Urteil wird entschieden, ob Rechte zur Wasserentnahme aus der DDR als sogenannte Immaterialgüterrechte gelten und ob damit entsprechende Kosten für die Gewerbesteuer hinzugerechnet werden müssen. Damit wird auch geklärt, unter welchen Bedingungen diese Rechte zeitlich befristet sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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