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Anhörungsrüge nach Ablehnung eines Antrags auf Streitwertfestsetzung durch den BFH

In diesem Urteil geht es um eine Anhörungsrüge, also um eine Art Beschwerde, die ein Kläger beim Bundesfinanzhof einreicht, weil dessen Antrag auf Festsetzung eines Streitwerts für Gerichtsgebühren abgelehnt wurde. Der BFH hat die Rüge als unbegründet zurückgewiesen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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