Vertretungszwang beim BFH auch bei Mittellosigkeit eines Beteiligten
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum27.04.2026
- AktenzeichenV B 9/25
In diesem Urteil geht es um die Pflicht, sich vor dem Bundesfinanzhof von einem Anwalt oder Steuerberater vertreten zu lassen, auch wenn jemand kein Geld hat. Mittellosigkeit ist kein Grund, auf diese Vertretung zu verzichten, weil man Prozesskostenhilfe beantragen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.