Betriebliche Veranlassung einer Grundschuldbestellung durch eine Personengesellschaft; Überraschungsentscheidung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum26.03.2026
- AktenzeichenIV R 4/24
In diesem Urteil wird entschieden, wann Kosten für eine Grundschuldbestellung als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Es wird zwischen betrieblichen und gesellschaftsrechtlichen Gründen unterschieden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils