Betriebliche Veranlassung einer Grundschuldbestellung durch eine Personengesellschaft; Überraschungsentscheidung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum26.03.2026
- AktenzeichenIV R 4/24
In diesem Urteil wird entschieden, wann Kosten für eine Grundschuldbestellung als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Es wird zwischen betrieblichen und gesellschaftsrechtlichen Gründen unterschieden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.