Verspätungszuschlag für die verspätete Abgabe einer Feststellungserklärung für 2019
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum21.04.2026
- AktenzeichenVIII R 28/23
In diesem Urteil geht es um die verspätete Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2019. Die Frist zur Abgabe wurde während der Corona-Pandemie verlängert, wirkt sich aber dennoch auf die Verspätungszuschläge aus, die das Finanzamt festsetzt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.