(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 24.03.2026 VIII R 30/24 - Unentgeltliche Ratenzahlungsvereinbarung: Grundsätzlich keine Einkünfte aus Kapitalvermögen)
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum24.03.2026
- AktenzeichenVIII R 1/23
In diesem Urteil ging es darum, dass Käufer, die ein Grundstück in Raten zahlen, unter bestimmten Bedingungen keine Steuern auf Kapitalerträge zahlen müssen. Wenn die Raten zinslos sind und die Zahlungen als Kaufpreis gelten, wird dies als unentgeltliche Stundung betrachtet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.