(§ 171 Abs. 5 Satz 1 AO nur bei ungehemmter Festsetzungsfrist)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum19.05.2026
- AktenzeichenVIII R 17/24
In diesem Urteil geht es um die Fristen für die Festsetzung von Steuern, wenn Steuerhinterziehung vorliegt. Es wurde festgestellt, dass die Fristen nur bestimmten Bedingungen unterliegen und dass die Steuerbehörde nicht einfach alle Fristen verlängern kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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