Anhörungsrüge - tatsächliche Zugangsvermutung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum24.06.2026
- AktenzeichenV S 6/26
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Anhörungsrüge der Klägerin unzulässig ist. Dies bedeutet, dass ihr rechtlicher Einspruch gegen einen vorherigen Beschluss nicht angenommen wird, weil sie ihn zu spät eingereicht hat.
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