Compliance & Regulatory Monitor

Anhörungsrüge - tatsächliche Zugangsvermutung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Anhörungsrüge der Klägerin unzulässig ist. Dies bedeutet, dass ihr rechtlicher Einspruch gegen einen vorherigen Beschluss nicht angenommen wird, weil sie ihn zu spät eingereicht hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Urteile durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle