Erfordernis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz im Kindergeldrecht
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.03.2026
- AktenzeichenIII R 20/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass man für den Erhalt von Kindergeld nachweisen muss, dass man sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Es reicht nicht, einfach zu sagen, dass man ausbildungswillig ist, man muss Belege dafür vorlegen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.