BetrVG § 39 – Sprechstunden
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBetrVG
- Zitierweise§ 39 BetrVG
- Stand25.09.2001
- FundstelleBGBl I 1972, 13
(1) Der Betriebsrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten. Zeit und Ort sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
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