BetrVG § 54 – Errichtung des Konzernbetriebsrats
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBetrVG
- Zitierweise§ 54 BetrVG
- Stand25.09.2001
- FundstelleBGBl I 1972, 13
(1) Für einen Konzern (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden.
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