BetrVG § 61 – Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBetrVG
- Zitierweise§ 61 BetrVG
- Stand25.09.2001
- FundstelleBGBl I 1972, 13
(1) Wahlberechtigt sind alle in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer des Betriebs.
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