BetrVG § 101 – Zwangsgeld
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBetrVG
- Zitierweise§ 101 BetrVG
- Stand25.09.2001
- FundstelleBGBl I 1972, 13
Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs.
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