BetrVG § 125 – Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBetrVG
- Zitierweise§ 125 BetrVG
- Stand25.09.2001
- FundstelleBGBl I 1972, 13
(1) Die erstmaligen Betriebsratswahlen nach § 13 Abs. 1 finden im Jahre 1972 statt.
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