BetrVG § 18a – Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBetrVG
- Zitierweise§ 18a BetrVG
- Stand25.09.2001
- FundstelleBGBl I 1972, 13
(1) Sind die Wahlen nach § 13 Abs. 1 und nach § 5 Abs.
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