VwGO § 1
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchVwGO
- Zitierweise§ 1 VwGO
- Stand19.03.1991
- FundstelleBGBl I 1960, 17
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt.
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