Compliance & Regulatory Monitor

VwGO § 20

Der ehrenamtliche Richter muß Deutscher sein. Er soll das 25.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere VwGO-Paragraphen