Compliance & Regulatory Monitor

VwGO § 49

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1.der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,2.der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,3.der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133 Abs.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere VwGO-Paragraphen