VwGO § 172
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchVwGO
- Zitierweise§ 172 VwGO
- Stand19.03.1991
- FundstelleBGBl I 1960, 17
Kommt die Behörde in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs.
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