VwGO § 124a
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchVwGO
- Zitierweise§ 124a VwGO
- Stand19.03.1991
- FundstelleBGBl I 1960, 17
(1) Das Verwaltungsgericht lässt die Berufung in dem Urteil zu, wenn die Gründe des § 124 Abs. 2 Nr.
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