BGB § 192 – Anfang, Mitte, Ende des Monats
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBGB
- Zitierweise§ 192 BGB
- Stand02.01.2002
- FundstelleRGBl 1896, 195
Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden.
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.