BGB § 570 – Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBGB
- Zitierweise§ 570 BGB
- Stand02.01.2002
- FundstelleRGBl 1896, 195
Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu.
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