BGB § 574 – Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBGB
- Zitierweise§ 574 BGB
- Stand02.01.2002
- FundstelleRGBl 1896, 195
(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
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