BGB § 1598 – Unwirksamkeit von Anerkennung und Zustimmung; sorgerechtliche Begleitregelung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBGB
- Zitierweise§ 1598 BGB
- Stand02.01.2002
- FundstelleRGBl 1896, 195
(1) Anerkennung und Zustimmung sind nur dann unwirksam, wenn sie den Erfordernissen nach § 1594 Absatz 2, 3 und 5 und den §§ 1595 bis 1597 nicht genügen. Anerkennung und Zustimmung sind auch unwirksam, wenn die nach § 85a des Aufenthaltsgesetzes erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erteilt ist.
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