BGB § 1982 – Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBGB
- Zitierweise§ 1982 BGB
- Stand02.01.2002
- FundstelleRGBl 1896, 195
Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.
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