BGB § 2141 – Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBGB
- Zitierweise§ 2141 BGB
- Stand02.01.2002
- FundstelleRGBl 1896, 195
Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.
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