BGB § 1631c – Verbot der Sterilisation
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBGB
- Zitierweise§ 1631c BGB
- Stand02.01.2002
- FundstelleRGBl 1896, 195
Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen.
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