BGB § 13 – Verbraucher
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBGB
- Zitierweise§ 13 BGB
- Stand02.01.2002
- FundstelleRGBl 1896, 195
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
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