BGB § 1687b – Sorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBGB
- Zitierweise§ 1687b BGB
- Stand02.01.2002
- FundstelleRGBl 1896, 195
(1) Der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils, der nicht Elternteil des Kindes ist, hat im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. § 1629 Abs.
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