BGB § 650i – Verbraucherbauvertrag
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBGB
- Zitierweise§ 650i BGB
- Stand02.01.2002
- FundstelleRGBl 1896, 195
(1) Verbraucherbauverträge sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. (2) Der Verbraucherbauvertrag bedarf der Textform.
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