BGB § 656b – Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBGB
- Stand02.01.2002
- FundstelleRGBl 1896, 195
Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.