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HGB § 555 – Sicherung der Rechte des Vermieters

In diesem Paragrafen wird festgelegt, dass der Mieter dafür verantwortlich ist, die Rechte des Vermieters gegenüber Dritten zu schützen. Das bedeutet, dass er nicht zulassen darf, dass Dritte, zum Beispiel andere Mieter oder Nachbarn, die Rechte des Vermieters beeinträchtigen.

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