GewO § 5 – Zulassungsbeschränkungen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchGewO
- Stand22.02.1999
- FundstelleRGBl 1869, 245
In den Beschränkungen des Betriebs einzelner Gewerbe, welche auf den Zoll-, Steuer- und Postgesetzen beruhen, wird durch das gegenwärtige Gesetz nichts geändert.