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GewO § 34l – Verordnungsermächtigung

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 in der Fassung vom 18. Oktober 2023, zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG in der Fassung vom 4.

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