StVG § 12b – Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchStVG
- Zitierweise§ 12b StVG
- Stand05.03.2003
- FundstelleRGBl 1909, 437
Die §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird.
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