KSchG § 25 – Kündigung in Arbeitskämpfen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchKSchG
- Zitierweise§ 25 KSchG
- Stand25.08.1969
- FundstelleBGBl I 1951, 499
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.
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