KSchG § 25a – Berlin-Klausel
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchKSchG
- Zitierweise§ 25a KSchG
- Stand25.08.1969
- FundstelleBGBl I 1951, 499
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
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