Compliance & Regulatory Monitor

GVG § 117

Die Vorschrift des § 70 Abs. 1 ist entsprechend anzuwenden.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere GVG-Paragraphen