JGG § 4 – Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchJGG
- Stand11.12.1974
- FundstelleBGBl I 1953, 751
Ob die rechtswidrige Tat eines Jugendlichen als Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist und wann sie verjährt, richtet sich nach den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts.