ArbGG § 48a
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchArbGG
- Zitierweise§ 48a ArbGG
- Stand02.07.1979
- FundstelleBGBl I 1953, 1267
-
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.
-
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.