ArbGG § 97 – Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchArbGG
- Zitierweise§ 97 ArbGG
- Stand02.07.1979
- FundstelleBGBl I 1953, 1267
(1) In den Fällen des § 2a Abs. 1 Nr.
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.