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InsO § 54 – Kosten des Insolvenzverfahrens

Kosten des Insolvenzverfahrens sind: 1.die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren; 2.die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses.

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