Gesetz zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit im ärztlichen Notdienst mittels weiterentwickelter Portalpraxen
- ArtGesetz
- BrancheGesundheit
- Datum17.10.2025
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz verbessert die Notfallversorgung, indem in Krankenhäusern sogenannte Portalpraxen eingerichtet werden. Diese sollen helfen, die Notfallambulanzen zu entlasten und ermöglichen, dass Patienten außerhalb der regulären Sprechzeiten ärztliche Hilfe erhalten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.