Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Änderung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen
- ArtGesetz
- BrancheGesundheit
- Datum08.07.2022
- UrheberBundesregierung
Es geht um eine Änderung des Gesetzes, die das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufhebt. Auch medizinische Einrichtungen dürfen darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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