Erstes Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
- ArtGesetz
- BrancheGesundheit
- Datum18.12.2025
- UrheberBundesregierung
Das Gesetz regelt, dass Cannabisblüten nur von einem Arzt nach einem persönlichen Gespräch verschrieben werden dürfen. Außerdem muss die Abgabe in einer Apotheke erfolgen, ganz ohne Versandhandel.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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