Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Parteivortrags
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum13.12.2023
- AktenzeichenIV ZR 125/23
In diesem Fall ging es um einen Kläger, der Geld von seiner Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung verlangt. Er war der Meinung, dass er seit 2015 berufsunfähig ist, aber die Versicherung lehnte die Zahlung ab, weil er nicht genügend Beweise für seine Erkrankungen vorgelegt hat.
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