Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Parteivortrags
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum13.12.2023
- AktenzeichenIV ZR 125/23
In diesem Fall ging es um einen Kläger, der Geld von seiner Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung verlangt. Er war der Meinung, dass er seit 2015 berufsunfähig ist, aber die Versicherung lehnte die Zahlung ab, weil er nicht genügend Beweise für seine Erkrankungen vorgelegt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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