Frachtführerhaftung im Falle der Beschädigung des vom Absender geleasten Aufliegers
- ArtUrteil
- BrancheLogistik & Transport
- Datum02.07.2026
- AktenzeichenI ZR 134/25
In dem Urteil wird geklärt, wann ein Frachtführer für Schäden an Transportgütern verantwortlich ist, insbesondere wenn es sich um leihweise benutzte Auflieger handelt. Es geht um die Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB), die bestimmen, wie Schadensersatz zu berechnen ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.