1. Kommen die Parteien eines Transportvertrags bei Vertragsschluss überein, dass der Frachtführer für die Verladung des Transportguts ein Fahrzeug mit
- ArtUrteil
- BrancheLogistik & Transport
- Datum18.06.2026
- AktenzeichenI ZR 125/25
In diesem Urteil geht es um einen Streit zwischen einer Klägerin und einem Frachtführer wegen eines Schadens an einem Transportgut. Es wird untersucht, ob der Frachtführer verpflichtet war, das Gut zu verladen, und ob er dafür haftet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Frachtführerhaftung im Falle der Beschädigung des vom Absender geleasten Aufliegers
- Unionsrechtliche Relevanz der Rückkehrpflicht für den gewerbliche Mietwagenverkehr im reinen Binnensachverhalt - Rückkehrpflicht VI
- Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits nach § 110 VVG; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Verjährungsentscheidungen nach Art. 24 CMNI
- Gewerbesteuerliche Kürzung beim Betrieb von gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr
- Haftung der Halter im Verhältnis zueinander bei einem Gespann von Zugfahrzeug und Anhänger