Haftung der Halter im Verhältnis zueinander bei einem Gespann von Zugfahrzeug und Anhänger
- ArtUrteil
- BrancheLogistik & Transport
- Datum10.02.2026
- AktenzeichenVI ZR 155/25
In diesem Urteil geht es darum, wie die Halter eines Zugfahrzeugs und eines Anhängers untereinander haften, wenn es zu einem Unfall kommt. Es wurde entschieden, dass sie nicht wegen Gefährdung haften, sondern nach allgemeinen Haftungsregeln, auch wenn der Anhänger sich unabsichtlich vom Zugfahrzeug gelöst hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.